System 360 News

News

12.000 Euro Geldstrafe wegen Vorteilsnahme

Das Potsdamer Landgericht verurteilte am 14. Juli 2015 einen Referatsleiter des Brandenburger Finanzministeriums zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro wegen Vorteilsnahme im Amt. Zudem muss dieser für ihm nicht zustehende Essen in Luxusrestaurants 2.500 Euro an die Landeskasse bezahlen.
Der Tatbestand konkretisiert sich in zwei Reisen nach Fernost, während derer der Referatsleiter und sein Vorgesetzter Investorentreffen durchführten. 45.000 Euro kosteten diese insgesamt, davon zahlte das Land Brandenburg 20.000 Euro und die JP Morgan Bank, die die Reisen organisiert hatte, 25.000 Euro. Die Reisen waren nur der Höhepunkt in einer Reihe von geldwerten Vorteilen gewesen, die der Referatsleiter zum Teil selber eingefordert hatte.
Der Referatsleiter argumentierte seine Handlung mit dem erfolgreichen Versuch, Kreditgeber für das Land Brandenburg zu gewinnen und behauptete, dass die Vorgehensweise mit der Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski abgesprochen worden war. Diese verneinte jedoch jegliche Einbindung in die Vorfälle.
Im Gegenzug für die Fernost-Reisen wurden mehr Aufträge an die JP Morgan Bank vergeben. Ob dies mit den Reisen tatsächlich in direkter Verbindung steht sei zweitrangig, denn der bloße Anschein von Bestechlichkeit im Beamtentum müsse vermieden werden, so Staatsanwältin Maja Thuß. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für die doppelte Geldstrafe eingesetzt. Verlassen musste der Referatsleiter seinen Posten nicht.

zur Übersicht